In vielen Ländern ist die Mitbestimmung in großen Unternehmen bereits vorgeschrieben (z.B. Betriebsrat und Arbeitnehmervertretung im Vorstand). Die GWÖ fordert aus drei Gründen eine Ausweitung der Mitbestimmung:

  1. Die Menschenwürde verlangt, dass alle Menschen, die an einem Projekt beteiligt oder direkt davon betroffen sind, in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.
  2. Empirische Untersuchungen zeigen, dass die Beteiligung der Arbeitnehmenden zu besseren Ergebnissen, mehr Identifikation mit dem Unternehmen, mehr Motivation und mehr Produktivität führt.
  3. Die Mitbestimmung beseitigt die Machtkonzentration in den Unternehmen.

Die GWÖ schlägt vor, dass demokratische Strukturen in kleinen Unternehmen unterstützt werden und in großen Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben sein sollten.